Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Matousek & Matousek GmbH

Stand: 09. Juli 2026

§ 0 Begriffsdefinitionen
Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Begriffe:

„AGB“ bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Matousek & Matousek GmbH.

„Agentur“ bezeichnet die Matousek & Matousek GmbH, Karl-Schachinger-Straße 15, A-4070 Eferding.

„Kunde“ bezeichnet den jeweiligen Vertragspartner der Agentur. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des österreichischen Unternehmensrechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie vergleichbare unternehmerisch tätige Auftraggeber.

„Leistungen“ bezeichnet sämtliche von der Agentur angebotenen oder erbrachten Beratungs-, Konzeptions-, Kreativ-, Design-, Web-, Social-Media-, Marketing-, Recruiting-, Produktions-, Werbe-, Betreuungs- und sonstigen Agenturleistungen.

„Media-Werbeetat“ bezeichnet jenes Netto-Budget, das für Werbeschaltungen, Medienbuchungen oder Kampagnen direkt oder indirekt an Werbenetzwerke, Plattformen, Medien, Publisher oder sonstige Drittanbieter fließt. Produktions-, Beratungs-, Konzeptions-, Betreuungs- und Agenturkosten sind davon nicht umfasst. Als Media-Werbeetat bzw. als damit verbundene Fremd- und Plattformkosten gelten auch von Plattformen, Werbenetzwerken, Medien oder sonstigen Drittanbietern verrechnete standortabhängige Gebühren, Digitalsteuern, Digital Service Taxes, Regulierungsaufschläge, Abgaben, Zuschläge oder vergleichbare Kosten, soweit diese im Zusammenhang mit der Auslieferung, Buchung oder Abrechnung von Werbung entstehen.

„Auslagen des üblichen Geschäftsbetriebs“ bezeichnet Barauslagen und Nebenkosten bis zu EUR 50,00 netto pro Einzelposten.

„Außergewöhnliche Auslagen“ bezeichnet Barauslagen und Nebenkosten, die EUR 50,00 netto pro Einzelposten übersteigen.

„Drittanbieter“ bezeichnet insbesondere Plattformen, Softwareanbieter, Hostinganbieter, Werbenetzwerke, Zahlungsdienstleister, Fotografen, Videografen, Druckereien, Stock-Plattformen, technische Dienstleister, Freelancer, Influencer, Medienpartner und sonstige externe Leistungserbringer.
„Bewerbung“ im Bereich Social-Media-Recruiting bezeichnet die Übermittlung von Kontaktdaten einer Person, die über einen von der Agentur eingerichteten oder betreuten Bewerbungsprozess beim Kunden eingehen.

„Schriftform“ bezeichnet die eigenhändige Unterfertigung auf Papier oder eine qualifizierte elektronische Signatur, soweit gesetzlich zulässig.

„Textform“ bezeichnet jede lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere E-Mail, PDF oder vergleichbare elektronische Kommunikation, sofern die erklärende Person erkennbar ist.

„USt“ bezeichnet die gesetzliche Umsatzsteuer.

„DSGVO“ bezeichnet die Datenschutz-Grundverordnung.

„SEPA“ bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.

§ 1 Geltungsbereich und Einbeziehung
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Aufträge, Leistungen und sonstige Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, sofern nicht ausdrücklich und in Textform etwas Abweichendes vereinbart wird.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind nicht Gegenstand dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte, verbraucherschutzrechtlich angepasste Vereinbarung getroffen wird.

(3) Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, den Vertrag im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit abzuschließen.

(4) Da diese AGB ausschließlich für Unternehmergeschäfte gelten, bestehen keine verbraucherschutzrechtlichen Rücktritts- oder Widerrufsrechte, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen oder eine ausdrückliche Vereinbarung etwas anderes vorsehen.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt nicht, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zustimmt.

(6) Mit Unterzeichnung eines Angebots, Annahme eines Angebots per E-Mail, Auftragserteilung, Freigabe einer Leistung oder Inanspruchnahme der Leistungen bestätigt der Kunde, diese AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.

(7) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung gehen diesen AGB vor.

(8) Änderungen dieser AGB gelten für künftige Vertragsabschlüsse ab dem jeweils angegebenen Stand. Für bereits bestehende Verträge gelten Änderungen nur, wenn sie zwischen den Parteien vereinbart werden oder der Kunde ihnen nach entsprechender Information nicht widerspricht, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote der Agentur sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot der Agentur annimmt und die Agentur die Annahme bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt.

(3) Eine Annahme kann insbesondere durch Unterzeichnung, E-Mail, ausdrückliche Zustimmung in Textform, Zahlung einer Anzahlung, Freigabe eines Angebots oder sonstiges eindeutig zustimmendes Verhalten erfolgen.

(4) Präsentationen, Unterlagen, Website-Inhalte, Broschüren, Referenzbeispiele, Werbeanzeigen oder sonstige öffentliche Darstellungen der Agentur stellen kein verbindliches Angebot dar.

(5) Verträge können schriftlich, in Textform oder mündlich geschlossen werden. Bei mündlichen Vereinbarungen ist die Agentur berechtigt, die wesentlichen Vertragsinhalte in Textform zusammenzufassen. Widerspricht der Kunde dieser Zusammenfassung nicht binnen 3 Werktagen, gilt sie als richtig wiedergegeben, sofern die Agentur auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

(6) Telefonate, Videokonferenzen oder sonstige Gespräche werden nur dann aufgezeichnet, wenn alle betroffenen Personen vor Beginn der Aufzeichnung ausdrücklich zustimmen. Eine pauschale Zustimmung durch diese AGB erfolgt nicht.

§ 3 Leistungsumfang und Leistungsänderungen
(1) Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, einem schriftlichen Leistungskatalog oder einer gesonderten Vereinbarung.

(2) Die Agentur schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Platzierung, keine bestimmte Anzahl an Verkäufen, Bewerbungen, Leads, Rankings, Reichweiten, Klicks, Impressionen oder sonstigen Ergebnissen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich zugesagt wurde.

(3) Strategische Empfehlungen, Konzepte, Entwürfe, Designs, Kampagnen, Texte, Websites, Funnel, Werbemittel und sonstige Arbeitsergebnisse werden nach bestem Wissen und auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen erstellt.

(4) Beschreibungen, Beispiele, Referenzen, Prognosen, technische Angaben, Präsentationen oder Erfahrungswerte stellen keine Garantie für bestimmte Eigenschaften, Ergebnisse oder wirtschaftliche Erfolge dar, sofern diese nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart wurden.

(5) Änderungswünsche des Kunden, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Korrekturschleifen, neue Varianten, Richtungswechsel, zusätzliche Seiten, zusätzliche Werbemittel, nachträgliche Konzeptänderungen, neue Zielgruppen, neue Kampagnenziele, technische Erweiterungen oder zusätzliche Beratungsleistungen.

(6) Die Agentur ist berechtigt, fachlich notwendige oder zweckmäßige Anpassungen vorzunehmen, sofern dadurch der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich verändert wird.

(7) Leistungen, die aus rechtlichen, technischen, plattformbedingten oder tatsächlichen Gründen nicht oder nicht wie ursprünglich geplant umsetzbar sind, können durch gleichwertige oder wirtschaftlich sinnvolle Alternativen ersetzt werden, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

(8) Die Agentur ist berechtigt, Leistungen in Teilen zu erbringen, zu übergeben, zu veröffentlichen oder abzurechnen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und dem vereinbarten Leistungszweck nicht widerspricht.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Inhalte, Freigaben, Ansprechpartner, Entscheidungen und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.

(2) Dazu zählen insbesondere Logos, Corporate-Design-Vorgaben, Texte, Bilder, Videos, Produktinformationen, Preise, Leistungsbeschreibungen, rechtliche Pflichtangaben, Impressumsdaten, Datenschutzhinweise, Stellenbeschreibungen, Zielgruppeninformationen, technische Zugänge, Domain- und Hostingdaten, Werbekonto-Zugänge, Social-Media-Zugänge und sonstige Projektinformationen.

(3) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Unterlagen, Daten und Informationen richtig, vollständig, rechtmäßig und frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Rechte verfügt.

(4) Der Kunde räumt der Agentur an allen von ihm bereitgestellten Inhalten, Materialien, Logos, Marken, Bildern, Videos, Texten, Daten und sonstigen Unterlagen ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Nutzungsrecht ein, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen, zur Veröffentlichung, Bearbeitung, Weitergabe an erforderliche Drittanbieter sowie zu Dokumentations-, Nachweis-, Archivierungs- und vereinbarten Referenzzwecken erforderlich ist.

(5) Bei Foto-, Video- oder Tonaufnahmen ist der Kunde dafür verantwortlich, vorab alle erforderlichen Einwilligungen, Zustimmungen und Freigaben von Mitarbeitern, Kunden, Bewerbern, Teilnehmern oder sonstigen abgebildeten bzw. aufgenommenen Personen einzuholen, sofern dies nicht ausdrücklich von der Agentur übernommen wird. Der Kunde hält die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, eine für die vereinbarten Leistungen geeignete technische Infrastruktur bereitzustellen und aufrechtzuerhalten. Dazu zählen insbesondere Domains, Hosting, E-Mail-Systeme, Zugänge, Schnittstellen, Tracking-Tools, Plugins, Skripte, Consent-Tools, Zahlungsanbieter, CRM-Systeme, Bewerbermanagementsysteme und sonstige technische Systeme, soweit diese nicht ausdrücklich von der Agentur bereitgestellt werden.

(7) Der Kunde verpflichtet sich, von der Agentur bereitgestellte technische Hinweise, notwendige Updates, Skripte, Tracking-Codes, Pixel, Plugins, DNS-Einträge, Formularanbindungen oder sonstige technische Umsetzungsschritte zeitnah und ordnungsgemäß umzusetzen oder deren Umsetzung zu ermöglichen, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

(8) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender, verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Die Agentur ist in diesem Fall berechtigt, dadurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu verrechnen.
(9) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen. Zahlungsansprüche der Agentur bleiben davon unberührt.

(10) Stellt der Kunde erforderliche Inhalte, Informationen, Materialien, Zugänge oder Freigaben trotz Aufforderung nicht rechtzeitig zur Verfügung, ist die Agentur berechtigt, die Leistung auf Grundlage der ihr bekannten oder öffentlich verfügbaren Informationen zu erbringen, soweit dies fachlich vertretbar ist. Nachträgliche Änderungen aufgrund verspätet bereitgestellter Informationen sind gesondert zu vergüten.

(11) Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur Änderungen, die für die Leistungserbringung relevant sind, unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Änderungen von Preisen, Angeboten, rechtlichen Pflichtinformationen, Öffnungszeiten, Ansprechpartnern, Produkten, Dienstleistungen, Stellenprofilen, Beschäftigungsbedingungen, technischen Zugängen, Plattformzugängen oder Kontoeinstellungen.

§ 5 Preise, Honorare und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro, netto, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung der Agentur richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der gesonderten Vereinbarung. Wurde keine gesonderte Vergütung vereinbart, gelten angemessene marktübliche Honorare der Agentur.

(3) Media-Werbeetats, Fremdkosten, Softwarekosten, Lizenzkosten, Druckkosten, Produktionskosten, Reisekosten, Versandkosten, Stock-Materialien, Hostingkosten, Domainkosten und sonstige Drittanbieterleistungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, zusätzlich zum Agenturhonorar vom Kunden zu tragen.

(4) Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen binnen 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(5) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte sowie die gesetzliche Betreibungskostenpauschale geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere notwendige und zweckentsprechende Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten, bleiben vorbehalten.

(6) Die Agentur ist berechtigt, angemessene Anzahlungen oder Vorauszahlungen zu verlangen. Bei umfangreichen Projekten kann die Agentur Teilrechnungen nach Projektfortschritt stellen.

(7) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gegenforderungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, sofern die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt oder von der Agentur ausdrücklich anerkannt wurde.

(8) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Zeichnet sich eine wesentliche Kostenüberschreitung ab, wird die Agentur den Kunden informieren. Eine Fortsetzung der Leistungserbringung auf Basis der geänderten Kosten erfolgt nur nach Zustimmung des Kunden, sofern die Überschreitung nicht auf Umständen beruht, die der Kunde zu vertreten hat oder die zur sachgerechten Durchführung zwingend erforderlich sind.

(9) Wird ein Media-Werbeetat über Zahlungsmittel, Kreditkarten, Werbekonten oder Abrechnungssysteme der Agentur bezahlt, ist die Agentur berechtigt, einen Aufschlag in Höhe von 2,5 % des netto abgerechneten Media-Werbeetats zu verrechnen, sofern im Angebot nicht anders geregelt.

(10) Werden von Plattformen, Werbenetzwerken, Medien, Publishern oder sonstigen Drittanbietern standortabhängige Gebühren, Digitalsteuern, Digital Service Taxes, Regulierungsaufschläge, Abgaben, Zuschläge oder vergleichbare Kosten im Zusammenhang mit der Auslieferung, Buchung oder Abrechnung von Werbung verrechnet, sind diese vom Kunden zusätzlich zum vereinbarten Agenturhonorar und zusätzlich zum vereinbarten Media-Werbeetat zu tragen. Dies gilt insbesondere für von Meta oder anderen Werbeplattformen verrechnete Standortgebühren, die abhängig von der Rechtsordnung der Zielgruppe, der Werbeauslieferung, der Werbeimpressionen, des Werbekontos oder sonstiger plattformseitiger Kriterien erhoben werden. Die Agentur ist berechtigt, solche Gebühren in der jeweils von der Plattform oder dem Drittanbieter verrechneten Höhe an den Kunden weiterzuverrechnen, auch wenn diese Gebühren erst nachträglich, mit der Plattformabrechnung oder auf einer gesonderten Rechnung ausgewiesen werden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich betroffene Länder, Gebiete, Gebührenarten, Berechnungsgrundlagen und Prozentsätze jederzeit ändern können und außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen. Solche Gebühren stellen keine Agenturvergütung dar und begründen keinen Anspruch auf Minderung, Rückerstattung oder Anpassung des Agenturhonorars.

(11) Bei vereinbarter Zahlung mittels SEPA-Lastschrift oder über einen Zahlungsdienstleister ist die Agentur berechtigt, fällige Forderungen zum jeweiligen Fälligkeitstermin einzuziehen. Der Kunde verpflichtet sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.

(12) Entstehen durch eine vom Kunden zu vertretende Rücklastschrift Bankspesen, Zahlungsdienstleistergebühren oder interne Bearbeitungskosten, sind diese vom Kunden zu ersetzen. Die Agentur ist berechtigt, mindestens eine pauschale Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 pro Rücklastschrift zu verrechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(13) Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass die Frist für die SEPA-Pre-Notification auf einen Kalendertag vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin verkürzt wird. Die Agentur ist daher berechtigt, den Kunden spätestens einen Kalendertag vor Einzug über den fälligen Lastschrifteinzug zu informieren.

(14) Rechnungen können elektronisch, insbesondere per E-Mail als PDF, zugestellt werden. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungszustellung zu.

(15) Skonto, Rabatte oder sonstige Abzüge werden nur gewährt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 6 Vertragslaufzeit, Vertragsstart, Termine und Verzögerungen
(1) Laufzeiten, Vertragsstart, Mindestlaufzeiten, automatische Verlängerungen und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der gesonderten Vereinbarung.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Vertragslaufzeit mit Annahme des Angebots oder mit dem im Angebot definierten Startdatum.

(3) Eine Verzögerung des Leistungsstarts, die auf fehlender Mitwirkung, fehlenden Inhalten, fehlenden Freigaben, fehlenden Zugängen, verspäteten Entscheidungen oder sonstigen Umständen aus der Sphäre des Kunden beruht, verschiebt den Beginn der Vertragslaufzeit und die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung nicht.

(4) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(5) Vereinbarte Termine setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten vollständig und rechtzeitig erfüllt, erforderliche Freigaben erteilt und vereinbarte Zahlungen fristgerecht leistet.

(6) Verzögerungen, die durch den Kunden, Drittanbieter, Plattformen, technische Störungen, höhere Gewalt oder sonstige außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegende Umstände entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

(7) Gerät die Agentur mit einer Leistung in Verzug, hat der Kunde zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen in Textform zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde die gesetzlichen Rechte geltend machen.

(8) Verzögert sich die Übergabe, Veröffentlichung, Freischaltung, Abnahme oder Nutzung einer Leistung aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, gilt die Leistung mit Anzeige der Bereitstellungs- oder Übergabebereitschaft als erbracht, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Dadurch entstehende Mehraufwände, Verzögerungen oder Folgekosten sind vom Kunden zu tragen.

(9) Höhere Gewalt, insbesondere Krieg, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Energieausfälle, IT-Ausfälle, Cyberangriffe, Plattformausfälle, Ausfälle von Drittanbietern oder sonstige unvorhersehbare und nicht beherrschbare Ereignisse, befreit beide Parteien für Dauer und Umfang der Behinderung von ihren Leistungspflichten.

(10) Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Kalendertage, kann jede Partei den betroffenen Vertrag in Textform kündigen. Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Fremdkosten und gebuchte Drittleistungen sind vom Kunden zu bezahlen.

§ 7 Freigaben, Abnahme und Korrekturen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, Entwürfe, Konzepte, Designs, Texte, Websites, Kampagnen, Anzeigen, Druckdaten, Videos, Grafiken, Funnel, technische Umsetzungen und sonstige Arbeitsergebnisse zeitnah zu prüfen.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, hat der Kunde Rückmeldungen oder Freigaben binnen 7 Kalendertagen ab Übermittlung zu erteilen.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, darf die Agentur nach einmaliger Erinnerung und Hinweis auf die Rechtsfolge davon ausgehen, dass die übermittelten Leistungen freigegeben sind.

(4) Nach Freigabe durch den Kunden gilt die jeweilige Leistung als genehmigt. Änderungen nach Freigabe sind gesondert zu vergüten, sofern sie nicht auf einem von der Agentur zu vertretenden Mangel beruhen.

(5) Der Kunde trägt die Verantwortung für die inhaltliche, sachliche, fachliche und rechtliche Richtigkeit der von ihm freigegebenen Inhalte. Dies gilt insbesondere für Preise, Rabatte, Aktionsbedingungen, Leistungsversprechen, Produktangaben, Impressumsangaben, Datenschutzinformationen, Bildrechte, Stelleninhalte, Beschäftigungsbedingungen und sonstige Pflichtinformationen.

(6) Die Agentur führt keine rechtliche Prüfung von Inhalten, Werbeaussagen, Websites, Kampagnen, Gewinnspielen, Datenschutztexten, Impressen, Barrierefreiheitsanforderungen oder sonstigen rechtlich relevanten Bestandteilen durch, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert beauftragt wurde. Eine solche Prüfung ersetzt keine Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder eine fachlich zuständige Stelle.

§ 8 Präsentationen, Konzepte und Vorleistungen
(1) Präsentationen, Strategien, Konzepte, Ideen, Entwürfe, Layouts, Kampagnenvorschläge, Texte, Designs, technische Vorschläge und sonstige Vorarbeiten der Agentur bleiben im Eigentum der Agentur, sofern sie nicht ausdrücklich im Rahmen eines bezahlten Auftrags zur Nutzung überlassen werden.

(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Präsentationsunterlagen, Konzepte, Ideen oder Entwürfe der Agentur ohne ausdrückliche Zustimmung zu verwenden, zu bearbeiten, umzusetzen, weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen.

(3) Werden im Rahmen einer Präsentation oder Angebotsphase Ideen oder Konzepte entwickelt, ohne dass es zu einem Auftrag kommt, ist die Agentur berechtigt, diese Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden, sofern keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.

(4) Beauftragt der Kunde die Umsetzung eines präsentierten Konzepts durch einen Dritten, ohne die Agentur entsprechend zu beauftragen oder zu vergüten, ist die Agentur berechtigt, ein angemessenes Konzeptionshonorar zu verrechnen.

§ 9 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
(1) Sämtliche urheberrechtlichen und sonstigen Rechte an Konzepten, Entwürfen, Designs, Texten, Grafiken, Websites, Kampagnen, Strategien, Quellmaterialien, Projektdateien, Arbeitsdateien, Vorlagen und sonstigen Leistungen verbleiben, soweit gesetzlich möglich, bei der Agentur oder den jeweiligen Rechteinhabern.

(2) Der Kunde erhält an den final freigegebenen und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

(3) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, umfasst das Nutzungsrecht die Verwendung der finalen Arbeitsergebnisse für die eigenen geschäftlichen Zwecke des Kunden, insbesondere auf der eigenen Website, in eigenen Social-Media-Kanälen, in eigenen Werbekampagnen, in Drucksorten oder sonstigen vereinbarten Kommunikationsmitteln.

(4) Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere Bearbeitung, Weitergabe an Dritte, Weiterverkauf, Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks, Nutzung durch verbundene Unternehmen, Nutzung außerhalb vereinbarter Länder oder Kanäle, exklusive Nutzung oder Übertragung von Rechten, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

(5) Wiederholungsnutzungen, Nachauflagen, Mehrfachnutzungen sowie Nutzungen für andere Produkte, Marken, Unternehmen, Standorte, Kampagnen, Länder oder Plattformen sind nur vom eingeräumten Nutzungsrecht umfasst, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Andernfalls sind sie zustimmungspflichtig und gesondert zu vergüten.

(6) Offene Arbeitsdateien, Rohdaten, Rohmaterialien, Quelldateien, nicht finale Entwürfe, Templates, Code-Bausteine, Projektdateien, Schnittdateien, unbearbeitetes Foto- oder Videomaterial und interne Dokumentationen sind nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

(7) Vorschläge, Ideen, Änderungswünsche, Korrekturen, Weisungen oder sonstige Mitwirkungen des Kunden begründen kein Miturheberrecht, kein Eigentumsrecht an Arbeitsdateien und keinen Anspruch auf Honorarminderung.

(8) Die Agentur ist berechtigt, vom Kunden Auskunft über Art, Umfang, Dauer, Gebiet und Kanäle der Nutzung der von der Agentur erbrachten Leistungen zu verlangen, soweit dies zur Prüfung der vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.

(9) Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller mit dem Auftrag zusammenhängenden Forderungen auf den Kunden über. Bis zur vollständigen Zahlung ist jede Nutzung nur widerruflich gestattet.

(10) Werden Drittmaterialien, Stock-Bilder, Schriftarten, Musik, Videos, Plugins, Software, Templates, Lizenzen oder sonstige fremde Inhalte eingesetzt, gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber. Der Kunde ist verpflichtet, diese einzuhalten.

(11) Die Agentur haftet nicht dafür, dass Drittmaterialien über den konkret vereinbarten Nutzungsumfang hinaus verwendet werden dürfen. Erweiterungen von Lizenzen sind vom Kunden gesondert zu beauftragen und zu bezahlen.

§ 10 Drittanbieter, Plattformen, Software und Lizenzen
(1) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Drittanbieter, Subunternehmer, Freelancer, Plattformen, Software, Tools, Hostinganbieter, Werbenetzwerke, Zahlungsdienstleister und sonstige externe Dienstleister einzusetzen.

(2) Für Leistungen, Verfügbarkeit, Richtlinien, Preise, technische Funktionen, Freigaben, Sperren, Ausfälle, Änderungen oder Entscheidungen von Drittanbietern übernimmt die Agentur keine Haftung, sofern sie diese nicht zu vertreten hat.

(3) Dies gilt insbesondere für Meta, Instagram, Facebook, Google, YouTube, TikTok, LinkedIn, Webflow, Hostinganbieter, Domainanbieter, Zahlungsdienstleister, Newslettertools, CRM-Systeme, Trackingtools, Analyseplattformen, Bewerbermanagementsysteme und sonstige Software- oder Plattformanbieter.

(4) Änderungen von Plattformrichtlinien, Anzeigenrichtlinien, Algorithmen, Trackingmöglichkeiten, Datenschutzanforderungen, Schnittstellen, Preisen, Funktionsumfängen oder technischen Voraussetzungen können die Leistungserbringung beeinflussen. Die Agentur ist in solchen Fällen berechtigt, die Leistung angemessen anzupassen.

(5) Bezieht der Kunde Software-, Cloud-, Hosting-, Domain-, Plugin-, SaaS- oder sonstige Drittanbieterlizenzen über die Agentur oder auf Empfehlung der Agentur, gelten die jeweiligen Laufzeiten, Kündigungsfristen, Nutzungsbedingungen und Zahlungsbedingungen des Drittanbieters.

(6) Eine vorzeitige Kündigung, Rückgabe oder anteilige Rückvergütung bereits gebuchter Lizenzen, Jahresverträge oder Laufzeitprodukte ist ausgeschlossen, sofern der Drittanbieter dies nicht zulässt. Der Kunde trägt die daraus entstehenden Kosten bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit.

(7) Die Agentur ist nicht verpflichtet, Kundenzugänge, Konten oder Accounts auf eigenen Namen zu erstellen oder dauerhaft zu halten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Idealerweise werden Plattform-, Domain-, Hosting- und Werbekonten auf den Kunden oder ein vom Kunden bestimmtes Unternehmen eingerichtet.

§ 11 Online-Marketing, Social Media und Werbekampagnen
(1) Bei Online-Marketing-, Social-Media-, Performance-Marketing-, Google-Ads-, Meta-Ads-, Recruiting- oder sonstigen Werbekampagnen schuldet die Agentur die fachgerechte Konzeption, Einrichtung, Betreuung oder Optimierung im vereinbarten Umfang.

(2) Die Agentur schuldet keinen bestimmten Kampagnenerfolg, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine konkrete Garantie vereinbart wurde.

(3) Ergebnisse von Werbekampagnen hängen von zahlreichen Faktoren ab, insbesondere Zielgruppe, Angebot, Marktumfeld, Wettbewerb, Budget, Plattformalgorithmus, Saisonalität, Arbeitgeberattraktivität, Website-Qualität, Reaktionsgeschwindigkeit des Kunden, Preisgestaltung, Standort, Reputation, Stellenprofil und externen Entwicklungen.

(4) Die Höhe tatsächlicher Anzeigenkosten, Klickpreise, Impressionen, Reichweiten, Leads, Bewerbungen, Conversion-Kosten und sonstiger Kampagnenkennzahlen wird wesentlich durch Plattformen, Auktionsmechanismen, Wettbewerb, Zielgruppen, Saisonalität, Marktumfeld und Nutzerverhalten beeinflusst. Die Agentur hat hierauf nur begrenzten Einfluss und übernimmt keine Gewähr für bestimmte Klickpreise, Reichweiten, Kosten pro Ergebnis oder sonstige Kennzahlen, sofern diese nicht ausdrücklich garantiert wurden.

(5) Die Vergütung der Agentur ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgsunabhängig geschuldet. Dies gilt auch dann, wenn bestimmte Reichweiten, Klicks, Leads, Bewerbungen, Verkäufe, Umsätze oder sonstige wirtschaftliche Ziele nicht erreicht werden.
(6) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Angebote, Produkte, Preise, Aktionen, Rabatte, Beschäftigungsbedingungen, Stellenangaben, Werbeaussagen und Landingpage-Inhalte verantwortlich.

(7) Bei laufenden Online-Marketing-, Social-Media-, Performance-Marketing-, Google-Ads-, Meta-Ads-, Recruiting- oder sonstigen Werbekampagnen ist die Agentur berechtigt, Anzeigen, Texte, Creatives, Zielgruppen, Platzierungen, Budgetsplits, Laufzeiten, Optimierungsziele, A/B-Tests, Retargeting-Varianten und sonstige Kampagneneinstellungen nach fachlichem Ermessen festzulegen, anzupassen und zu optimieren, sofern der Kunde keine ausdrücklich verbindlichen Vorgaben in Textform gemacht hat.

(8) Eine gesonderte Freigabe jeder einzelnen Anzeige, Variante, Zielgruppe, Platzierung, Budgetverschiebung oder Kampagnenanpassung ist nicht erforderlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Dies gilt insbesondere für laufende Optimierungen, technische Anpassungen, A/B-Tests und Retargeting-Maßnahmen innerhalb des vereinbarten Kampagnenziels.

(9) Die Agentur ist berechtigt, Anzeigen, Inhalte oder Kampagnen anzupassen, wenn dies aus technischen, strategischen oder plattformbedingten Gründen zweckmäßig ist.

(10) Nimmt der Kunde selbst oder durch Dritte Änderungen an Kampagnen, Werbekonten, Anzeigen, Zielgruppen, Budgets, Tracking, Landingpages, Formularen, Websites, Social-Media-Konten oder technischen Einstellungen vor, übernimmt die Agentur keine Haftung für daraus entstehende Auswirkungen auf Performance, Ausspielung, Kosten, Budgetverbrauch, Tracking, Leads, Bewerbungen oder sonstige Ergebnisse. Der Kunde hat solche Änderungen der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

(11) Werden Anzeigen, Werbekonten, Beiträge oder Kampagnen durch Plattformen abgelehnt, eingeschränkt, gesperrt oder verzögert, stellt dies keinen Mangel der Agenturleistung dar, sofern die Agentur dies nicht zu vertreten hat.

(12) Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde bei laufenden Kampagnen eine angemessene Auswertung in monatlichen Intervallen oder nach Abschluss der Kampagne. Zusätzliche Reportings, Sonderauswertungen, kurzfristige Analysen oder laufende Einzelabfragen sind gesondert zu vergüten.

§ 12 Social-Media-Recruiting-Garantie
(1) Eine Social-Media-Recruiting-Garantie gilt ausschließlich, wenn sie im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Als Bewerbung im Sinne einer solchen Garantie gilt, sofern im Angebot nicht anders definiert, der Eingang von Kontaktdaten eines Bewerbers über den von der Agentur eingerichteten oder betreuten Bewerbungsprozess.

(3) Erfolgt innerhalb der im Angebot vereinbarten Frist ab Live-Schaltung der Kampagne keine Bewerbung, erhält der Kunde die im Angebot definierte Garantieleistung.

(4) Ist im Angebot keine abweichende Garantieleistung definiert, kann die Agentur nach eigener Wahl entweder das für die betroffene Kampagne bezahlte Agenturhonorar erstatten oder die Kampagne ohne erneute Berechnung des Agenturhonorars bis zur Erreichung des vereinbarten Mindestziels fortführen.

(5) Werbekosten, Media-Budgets, Drittanbieterleistungen, Softwarekosten, Produktionskosten, Druckkosten, Lizenzen, Fremdkosten und sonstige externe Kosten sind von der Garantie nicht umfasst.

(6) Die Garantie gilt nur, wenn der Kunde alle erforderlichen Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt, ein realistisches Stellenprofil bereitstellt, vereinbarte Budgets freigibt, Bewerbungen zeitnah bearbeitet, keine wesentlichen nachträglichen Änderungen vornimmt und keine Umstände setzt, die den Kampagnenerfolg wesentlich erschweren.

(7) Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn die Nichterreichung des Ziels auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen, insbesondere Plattformablehnungen, Werbekontosperren, fehlende Mitwirkung, nicht marktfähige Konditionen, kurzfristige Stellenänderungen, verspätete Rückmeldungen des Kunden oder höhere Gewalt.

(8) Die Inanspruchnahme der Garantie hat in Textform an office@matousek.at zu erfolgen.

§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen und der gesonderten Datenschutzerklärung der Agentur.

(2) Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, insbesondere im Rahmen von Recruiting-Kampagnen, Bewerbungsprozessen, Newslettern, Formularen, Tracking, CRM-Systemen oder sonstigen datenbezogenen Leistungen, schließen die Parteien bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ab.

(3) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Datenverarbeitungen verantwortlich, sofern die Agentur nicht selbst als datenschutzrechtlich Verantwortliche handelt.

(4) Der Kunde ist insbesondere dafür verantwortlich, dass erforderliche Datenschutzhinweise, Einwilligungen, Impressumsangaben, Cookie-Hinweise, Tracking-Informationen, Bewerberinformationen und sonstige Pflichtinformationen rechtmäßig bereitgestellt werden.

(5) Die Agentur führt keine datenschutzrechtliche Prüfung durch, sofern dies nicht ausdrücklich und gesondert beauftragt wurde. Eine datenschutzrechtliche Prüfung durch die Agentur ersetzt keine Prüfung durch einen Rechtsanwalt oder Datenschutzexperten.

(6) Telefon- und Videoaufzeichnungen erfolgen nur nach ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen. Soweit Aufzeichnungen erfolgen, werden sie nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

§ 14 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen, Daten, Unterlagen, Strategien, Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten und sonstigen nicht öffentlichen Informationen vertraulich zu behandeln.

(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden, bereits rechtmäßig bekannt waren, von Dritten rechtmäßig übermittelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

(3) Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen an Mitarbeiter, Berater, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen weitergeben, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und diese Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

(4) Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und für 3 Jahre nach Vertragsende fort. Gesetzliche Geheimhaltungspflichten bleiben unberührt.

§ 15 Kennzeichnung und Referenznutzung
(1) Die Agentur ist berechtigt, auf Werbemitteln, Websites, Designs, Kampagnen, Drucksorten, digitalen Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen in angemessener Form auf ihre Urheberschaft oder Leistungserbringung hinzuweisen, sofern dies branchenüblich und dem Kunden zumutbar ist.

(2) Der Kunde gestattet der Agentur, seinen Firmennamen, sein Logo, die Art der erbrachten Leistungen und öffentlich zugängliche oder freigegebene Arbeitsergebnisse als Referenz zu verwenden.

(3) Die Referenznutzung umfasst insbesondere die Verwendung auf der Website der Agentur, in Präsentationen, Angeboten, Social-Media-Kanälen, Marketingunterlagen, Fallstudien und Eigenwerbung der Agentur.

(4) Die Veröffentlichung vertraulicher Informationen, interner Zahlen oder nicht öffentlicher Ergebnisse erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden.
(5) Der Kunde kann die Referenznutzung aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen. Bereits produzierte Drucksorten oder Unterlagen müssen nicht nachträglich vernichtet werden.

§ 16 Gewährleistung
(1) Der Kunde hat die Leistungen der Agentur nach Übergabe, Veröffentlichung, Übermittlung oder Freigabe unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens binnen 14 Kalendertagen, in Textform zu rügen.

(2) Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige und ausreichend konkrete Mängelrüge, gilt die Leistung als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Bei berechtigten Mängeln hat die Agentur zunächst das Recht auf Verbesserung oder Austausch. Der Kunde hat der Agentur hierfür eine angemessene Gelegenheit und Frist einzuräumen.

(4) Schlägt die Verbesserung trotz angemessener Nachfrist fehl oder ist sie unmöglich oder unzumutbar, kann der Kunde die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen.

(5) Kein Mangel liegt vor bei bloßen Geschmacksfragen, subjektiven Erwartungsabweichungen, nicht ausdrücklich vereinbarten Erfolgen, plattformbedingten Änderungen, Drittanbieterproblemen, nicht von der Agentur verursachten technischen Störungen oder nachträglichen Änderungen durch den Kunde oder Dritte.

(6) Für vom Kunden freigegebene Leistungen übernimmt die Agentur keine Gewähr für Fehler, die bei sorgfältiger Prüfung durch den Kunden erkennbar gewesen wären.

(7) Es besteht keine Gewährleistung dafür, dass eine Leistung den speziellen, nicht ausdrücklich vereinbarten Anforderungen oder Erwartungen des Kunden entspricht. Der Kunde trägt die Verantwortung für Auswahl, Nutzung und wirtschaftliche Verwertung der Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 17 Schadenersatz und Haftung
(1) Die Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Personenschäden oder soweit eine Haftung gesetzlich zwingend nicht ausgeschlossen werden kann.

(2) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Umsatzverluste, Reputationsschäden, Datenverluste, verlorene Geschäftschancen oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Die Haftung der Agentur ist, soweit gesetzlich zulässig, der Höhe nach mit dem für den betroffenen Auftrag tatsächlich bezahlten Agenturhonorar begrenzt.

(4) Die Agentur haftet nicht für Inhalte, Materialien, Angaben, Aussagen, Daten oder Informationen, die vom Kunden bereitgestellt, freigegeben oder veranlasst wurden.

(5) Die Agentur haftet nicht für Ausfälle, Sperren, Ablehnungen, Einschränkungen, Richtlinienänderungen, technische Fehler oder Entscheidungen von Drittanbietern, Plattformen, Werbenetzwerken, Hostinganbietern, Zahlungsdienstleistern oder sonstigen externen Stellen, sofern die Agentur diese nicht zu vertreten hat.

(6) Der Kunde hält die Agentur schad- und klaglos hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, die aus vom Kunden bereitgestellten oder freigegebenen Inhalten, Informationen, Materialien, Werbeaussagen, Angeboten, Rechtsverstößen, Datenschutzverstößen, Urheberrechtsverletzungen, Markenrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder fehlenden Einwilligungen resultieren.

(7) Die Schad- und Klagloshaltung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, sofern der Anspruch nicht von der Agentur zu vertreten ist.

§ 18 Laufzeit, Kündigung und Stornierung
(1) Laufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der gesonderten Vereinbarung.

(2) Bei Dauerschuldverhältnissen ohne ausdrücklich vereinbarte Laufzeit oder Kündigungsfrist kann jede Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug ist, wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt, erforderliche Freigaben dauerhaft nicht erteilt, rechtswidrige Inhalte verlangt, gegen diese AGB verstößt oder die Fortsetzung der Zusammenarbeit aus sonstigen schwerwiegenden Gründen unzumutbar ist.

(5) Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch die Agentur liegt insbesondere auch vor, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, zahlungsunfähig wird, ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird, sich die Bonität des Kunden wesentlich verschlechtert, Plattformen oder Drittanbieter die Durchführung der vereinbarten Leistungen wesentlich einschränken oder die weitere Vertragserfüllung aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder technischen Gründen unzumutbar wird.

(6) Kündigt der Kunde einen Auftrag vor vollständiger Leistungserbringung oder storniert er einen bereits erteilten Auftrag, sind bereits erbrachte Leistungen, angefallene Fremdkosten, gebuchte Drittanbieterleistungen, reservierte Produktionskosten und sonstige bis dahin entstandene Aufwände zu bezahlen.

(7) Bereits beauftragte oder gebuchte Drittleistungen, Lizenzen, Media-Budgets, Softwarekosten, Produktionskosten, Druckkosten oder sonstige Fremdkosten sind vom Kunden auch dann zu tragen, wenn der Kunde den Auftrag storniert oder vorzeitig beendet.

(8) Hat der Kunde den wichtigen Grund für eine vorzeitige Vertragsbeendigung zu vertreten, bleiben der Anspruch der Agentur auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen, angefallener Fremdkosten, gebuchter Drittleistungen sowie der Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens unberührt. Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.

(9) Kündigungen bedürfen zumindest der Textform.

§ 19 Zahlungsverzug und Leistungsaussetzung
(1) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, Zahlungserinnerungen und Mahnungen zu versenden. Der Eintritt des Verzugs setzt keine Mahnung voraus.

(2) Die Agentur ist bei Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen, Betreibungskostenpauschalen und sonstige notwendige sowie zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung geltend zu machen.

(3) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, sämtliche Leistungen bis zur vollständigen Zahlung offener Beträge auszusetzen. Dies gilt auch für laufende Betreuung, Kampagnen, Veröffentlichungen, technische Arbeiten, Supportleistungen und sonstige laufende Leistungen.

(4) Durch die Aussetzung entstehende Verzögerungen, Mehrkosten, Kampagnenunterbrechungen, Performanceverluste oder sonstige Nachteile gehen zu Lasten des Kunden, sofern die Aussetzung durch den Zahlungsverzug veranlasst wurde.

(5) Bleibt eine Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist offen, ist die Agentur berechtigt, die Forderung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zur Einbringung zu übergeben. Die dadurch entstehenden notwendigen und zweckentsprechenden Kosten trägt der Kunde.

(6) Bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, offene Beträge aus bereits erbrachten Leistungen sowie vertraglich geschuldete laufende Entgelte bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin fällig zu stellen, sofern der Kunde den Verzug zu vertreten hat und dies gesetzlich zulässig ist.

§ 20 Barrierefreiheit, rechtliche Pflichtangaben und Compliance
(1) Die Agentur ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung. Rechtliche Prüfungen, insbesondere im Bereich Barrierefreiheit, Datenschutz, Impressum, E-Commerce, Wettbewerbsrecht, Gewinnspielrecht, Preisangaben, Förderangaben, Arbeitsrecht, Markenrecht, Urheberrecht oder branchenspezifische Werbevorschriften, sind nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich und gesondert beauftragt wurden.

(2) Beauftragt der Kunde eine Website, Landingpage, einen Funnel, Shop, digitale Plattform oder sonstige digitale Anwendung, ist eine vollständige rechtliche oder barrierefreiheitsrechtliche Konformität nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.

(3) Barrierearme Gestaltung kann im Rahmen technischer und wirtschaftlicher Möglichkeiten umgesetzt werden. Eine vollständige Barrierefreiheit nach gesetzlichen Standards, WCAG, BaFG oder sonstigen Normen wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, zu prüfen, ob seine Produkte, Dienstleistungen, Websites, digitalen Angebote oder Geschäftsmodelle gesetzlichen Barrierefreiheits-, Informations- oder Compliancepflichten unterliegen.

(5) Soweit die Agentur selbst als Kleinstunternehmen im Sinne des Barrierefreiheitsgesetzes einzustufen ist, gelten die gesetzlichen Ausnahmen und Erleichterungen für Kleinstunternehmen. Ungeachtet dessen bemüht sich die Agentur um eine möglichst barrierearme und benutzerfreundliche Gestaltung ihrer eigenen digitalen Inhalte.

§ 21 Einsatz moderner Technologien und KI-gestützter Werkzeuge
(1) Die Agentur ist berechtigt, zur Leistungserbringung moderne Software, Automatisierungstools, Analysewerkzeuge und KI-gestützte Systeme einzusetzen, sofern dadurch keine ausdrücklichen Vorgaben des Kunden verletzt werden.

(2) Der Einsatz solcher Werkzeuge dient insbesondere der Ideenfindung, Recherche, Texterstellung, Bildbearbeitung, Strukturierung, Analyse, Effizienzsteigerung oder Qualitätssicherung.

(3) Die Agentur bleibt für die von ihr gelieferten finalen Arbeitsergebnisse im Rahmen dieser AGB verantwortlich. Eine Garantie für absolute Einzigartigkeit, Schutzfähigkeit oder Nichtähnlichkeit KI-unterstützter Zwischenergebnisse wird nicht übernommen.

(4) Wünscht der Kunde, dass bestimmte Werkzeuge oder KI-Systeme nicht eingesetzt werden, muss dies vor Auftragserteilung ausdrücklich in Textform vereinbart werden.

§ 22 Bonitätsprüfung und Sicherheiten
(1) Die Agentur ist berechtigt, bei berechtigtem Interesse und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Bonitätsauskünfte über den Kunden einzuholen, insbesondere vor Annahme größerer Aufträge, bei Ratenzahlungen, Laufzeitverträgen, Vorleistungen oder sonstigen wirtschaftlich relevanten Risiken.

(2) Bei negativer Bonitätsauskunft, Zahlungsverzug, erheblicher Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden oder sonstigen Umständen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Kunden begründen, ist die Agentur berechtigt, Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen, Sicherheiten oder eine Anpassung der Zahlungsbedingungen zu verlangen.

(3) Wird eine verlangte Vorauszahlung, Abschlagszahlung oder Sicherheit nicht geleistet, ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen oder vom Auftrag zurückzutreten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten sind vom Kunden zu bezahlen.

§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Agentur.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(5) Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt, soweit gesetzlich zulässig, jene wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

(6) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zumindest der Textform, sofern nicht gesetzlich oder vertraglich strengere Formvorschriften gelten.

(7) Diese AGB gelten ab dem oben angeführten Stand für alle danach abgeschlossenen Verträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.